Inhalt:
Im Zuge der digitalen Übernahme des Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass einige Eckpunkte der Verfügung zu ändern sind.
Begründung:
Das Bestandsverzeichnis wird gerade durch das Marktbauamt von analog auf digital umgestellt. In diesem Zuge werden alle Widmungen überprüft und notwendigerweise geändert.
Die B472 alt führte bereits seit Beginn der Verzeichnisführung 1961 durch Peiting vom „Weilheimer Hof“ bis zum Ortsrand und weiter in Richtung Hohenpeißenberg. Da die verzeichnisführende Stelle für die Bundesstraßen das Bayer. Staatsministerium des Inneren (staatl. Bauamt) ist, wurde hier keine Widmung durch die Marktgemeinde notwendig.
Nach dem Bau der Umgehungsstraße wurde die B472 im Jahr 1999 herabgestuft, und von einer Kreisstraße zur Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraße. Die Verzeichnisführung wechselte für die ehem. Bundesstraßen von dem Bayer. Staatsministerium auf den Markt Peiting.
Der nachträglich in diesem Zuge gebaute selbständige Rad- und Fußweg beginnend an der Zargesstraße bis zum Ortsteil Hausen wird als beschränkt öffentlicher Weg „Rad- und Fußweg nach Hausen“ gewidmet. Er erfüllt, wie gesetzlich vorgegeben, mit 2 Meter Mindestbreite außerorts die Voraussetzungen dazu.
- Straßenbeschreibung
| Straße: | Fuß- und Radweg nach Hausen (BV 354) |
| Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
| Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
| Widmungsbeschränkung: | Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr; |
| Flurnummern: | 7277/1; 7529/1; 7282/2; 7290/1 (Teil), Gemarkung Peiting; |
| Anfangspunkt: | Einmündung Zargesstraße; |
| Endpunkt: | östliches Ende der FlurNr. 7529/1; |
| Länge: | 0,763 km; |
| Baulastträger: | Markt Peiting; |
- Verfügung
Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße ist als beschränkt-öffentliche Weg (Rad- und Fußweg) zu widmen.
- Wirksamwerden
Die Verfügung wird einen Tag nach Bekanntgabe wirksam.
- Bekanntmachungsnachweise
| Ausgehängt am:
29.10.2025 |
Abgenommen am:
01.12.2025 |
Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:
Keine Veröffentlichung |
Veröffentlichung im Amtsblatt am:
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| Weitere Bekanntmachungen:
Veröffentlichung auf der Homepage im gleichen Zeitraum
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Für die Richtigkeit:
24.10.2025 Datum, Unterschrift |
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Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543
80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30
80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
