Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Berichtigung (§5 VerzVO)

Inhalt:

Aufnahme des ehem. BVBlattes 108 in die Ortsstraße. Berichtigung nach Übernahme von analog auf digital.

Begründung:

siehe Beschluss vom 16.09.2025 Bau- und Umweltausschuss Markt Peiting. Aufnahme der Füssener Straße mit dem ehem. BVBlattes 108 in das BVBlatt 153.
Gleichzeitige Berichtigung der Widmung der Füssener Straße. Es müssen z.B. Flurnummern aufgenommen, der Endpunkt geändert werden.

  1. Straßenbeschreibung
Straße: Füssener Straße
Stadt/Gemeinde: Peiting;
Landkreis: Weilheim-Schongau;
Widmungsbeschränkung: keine;
Flurnummern: 579/4 (teilw.); 579/15; 579/14; 579/16; 266/2; 579/106, Gemarkung Peiting;
Anfangspunkt: Ende Obere Straße; Einmündung Obere Straße;
Endpunkt: Abzweigung Steingadener Weg; Einmündung GVS Füssener Straße (bei Alter Kreuter Weg);
Länge: 1,445 km;
Baulastträger: Markt Peiting;
  1. Verfügung

Die unter 1. bezeichnete bestehende Ortsstraßen ist zu ändern.

  1. Wirksamwerden

Die Änderung ist am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.

  1. Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:

 

13.10.2025

Abgenommen am:

 

11.11.2025

Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:

Keine Veröffentlichung

Veröffentlichung im Amtsblatt am:

 

Weitere Bekanntmachungen:

auf der Homepage Peiting.de

im gleichen Zeitraum

 

Für die Richtigkeit:

 

 

07.10.2025

Datum, Unterschrift

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München

Postfachanschrift:                      Postfach 200543

80005 München

Hausanschrift:                           Bayerstraße 30

80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

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