Inhalt:
Einziehung einer Widmung der Ortsstraße, da die Straßenbezeichnung “Füssener Straße” doppelt vergeben war. Das Teilstück des BVBlattes 108 wird in das BVBlatt 153 “Füssener Straße” mit aufgenommen
Begründung:
Das Bestandsverzeichnis wird gerade durch das Marktbauamt von analog auf digital umgestellt. In diesem Zuge werden alle Widmungen überprüft und notwendigerweise geändert.
Die B17 führte bereits seit Beginn der Verzeichnisführung 1961 durch Peiting. Da die verzeichnisführende Stelle für die Kreisstraßen das Bayer. Staatsministerium des Inneren (staatl. Bauamt) ist, wurde hier keine Widmung durch die Marktgemeinde notwendig.
Durch den Ausbau und Begradigung der B17 im Ortsbereich der Füssener Straße 1965 sind Teilstrecken für den überörtlichen Verkehr entbehrlich geworden, und durch das Bayer. Staatsministerium des Innern zur Ortsstraße herabgestuft worden.
Es handelt sich in diesem Fall um die Einbuchtung am Ortsrand mit Einfahrt in den Bereich der Straßen Moosbachweg, Steingadener Weg und Weiherweg.
Für diese Einbuchtung wurde ein Bestandsverzeichnisblatt mit der Nr. 108 „Füssener Straße“ angelegt, und die Straße als Ortsstraße durch die Marktgemeinde gewidmet.
Nach dem Bau der Umgehungsstraße wurde die B17 im Jahr 1999 herabgestuft, und von einer Kreisstraße zur Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraße. Die Verzeichnisführung wechselte für die ehem. Bundesstraßen im Ortsgebiet von Bayer. Staatsministerium auf den Markt Peiting.
Aufgrund dieser Herabstufung wurde durch den Markt Peiting ein Teilstück der Füssener Straße zur Ortsstraße und ein Teilstück zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Dies ist bedingt der Verkehrsbedeutung der Straße.
Dabei wurde das Bestandsverzeichnisblatt der Ortsstraße 108 „Füssener Straße“ nicht mit der neuen Widmung der Ortsstraße vereint. Es wurde ein neues Bestandsverzeichnisblatt 153 „Füssener Straße“ als Ortsstraße angelegt.
Das Teilstück der Einbuchtung gehört zur Füssener Straße und dient der Erschließung des anliegenden Wohngebietes.
- Straßenbeschreibung
Straße: | |
Stadt/Gemeinde: | Peiting; |
Landkreis: | Weilheim-Schongau; |
Widmungsbeschränkung: | keine; |
Flurnummern: | 579/4, Gemarkung Peiting; |
Anfangspunkt: | Abzweigung von B 17 beim Anwesen Mayr; |
Endpunkt: | Einmündung in B 17 ca. 90 m südl. der Ausfahrt Moosbachweg; |
Länge: | 0,215 km; |
Baulastträger: | Markt Peiting; |
- Verfügung
Die unter 1. bezeichnete bestehende Ortsstraße ist einzuziehen.
- Wirksamwerden
Der Einzug der Widmung ist am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.
- Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:
13.10.2025 |
Abgenommen am:
11.11.2025 |
Veröffentlichung im Amtsblattnummer.:
keine Veröffentlichung |
Veröffentlichung im Amtsblatt am:
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Weitere Bekanntmachungen:
auf der Homepage Peiting.de im gleichen Zeitraum
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Für die Richtigkeit:
07.10.2025 Datum, Unterschrift |
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543
80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30
80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.