Wir möchten darauf hinweisen, dass zwischenzeitlich sämtliche Abstimmungsberechtigte die Abstimmungsunterlagen samt dem Abstimmungsschein erhalten haben sollten.
Bitte beachten Sie, dass verlorene Abstimmungsscheine nicht ersetzt werden. Versichert eine Person glaubhaft, dass ihr der Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis Freitag, den 02.12.2022, 12.00 Uhr, im Wahlamt des Marktes Peiting (Zimmer 1, Gebäude 1, EG, Hauptplatz 2, 86971 Peiting) einer neuer Abstimmungsschein erteilt werden (siehe Ziffern 5 und 6 der Abstimmungsbekanntmachung).
Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern Sie nicht die Möglichkeit der Briefabstimmung nutzen möchten, für die Stimmabgabe im Abstimmungsraum den Abstimmungsschein und ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, gültiger Identitätsausweis) mitzubringen und vorzulegen haben. Ohne den Abstimmungsschein kann eine Abstimmung im Abstimmungsraum nicht erfolgen (siehe Ziffer 7 der Abstimmungsbekanntmachung).