Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Öffentliche Widmung der Tiefgaragenrampe im Ärztehaus in der Poststraße als Eigentümerweg

Der Coronaausschuss des Marktgemeinderates Peiting hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, die Tiefgaragenrampe im Ärztehaus in der Poststraße 1, 86971 Peiting (Fl.-Nr. 136, Gemarkung Peiting) gemäß Art. 6 und Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Eigentümerweg zu widmen.

Die Widmungsverfügung (Verwaltungsakt), die Begründung, die sonstigen Unterlagen zur Widmung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung liegen beim Marktbauamt, Hauptplatz 4, erstes Obergeschoss, Raum 31 ab 13.04.2021 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr öffentlich zur Einsichtnahme aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 08861 599-48 vereinbart werden.

Wirksamwerden

Die Widmungsverfügung wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.

Hinweis: Die Widmungsverfügung samt Unterlagen wird zur Information ebenfalls auf der Homepage des Marktes Peiting (https://peiting.de) veröffentlicht.

 

Peiting, 29.03.2021

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: bettina.maesse@peiting.de

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