Markt Peiting

Bekanntmachung

Voraussichtliche Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühr
zum 1. Januar 2014

Bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung zeichnen sich im Haushaltsjahr 2014 weitere Kostensteigerungen für den Betriebsunterhalt ab.

Da die Wasserversorgung zu den sog. kostenrechnenden Einrichtungen zählt, sieht sich der Markt Peiting für den Fall, dass sich ein Fehlbetrag errechnet, aufgrund der Regelung in Art. 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes veranlasst, die Kanalbenutzungsgebühr vom 1. Januar 2014 an zu erhöhen.

Die Gebührenerhöhung wird zu gegebener Zeit vom Marktgemeinderat durch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorgenommen.

Peiting, den 1. Dezember 2013

gez. Asam
1. Bürgermeister