Die Bayerische Sicherheitswacht
– Das besondere Ehrenamt –
Ab dem 21.12.2020 läuft die Bewerbungsfrist bis ca. Mitte Januar 2021 für die Peitinger Sicherheitswacht.
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um Mitglied der Sicherheitswacht zu werden?
Sie
- gehen gerne mit Menschen um,
- sind zuverlässig und übernehmen gerne soziale Verantwortung,
- wollen einen aktiven Beitrag für Recht und Ordnung in Ihrer Heimat leisten,
- sind mindestens 18 und höchstens 62 Jahre alt (Verwendungsalter bis 67 Jahre),verrichten gerne Außendienst,
- haben eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung,
- können für diese Aufgabe etwa 5 Stunden im Monat oder mehr Zeit aufbringen.
Welche Rechte haben Sie als Angehörige(r) der Sicherheitswacht?
- Sie haben zunächst die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch:
- Sie dürfen einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
- Sie haben das Recht auf Notwehr und Nothilfe bei Angriffen gegen Sie selbst oder Ihre Mitbürger.
Darüber hinaus stehen Ihnen als Sicherheitswachtmitarbeiter noch weitergehende Befugnisse zu:
- Sie dürfen Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist.
- Sie dürfen anderen Personen zur Abwehr einer Gefahr einen Platzverweis erteilen; das heißt, jemanden anweisen, sich zu entfernen.
- Sie dürfen personenbezogene Daten an die Polizei und die Gemeinde bzw. Stadt übermitteln.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bewerbungen können direkt an die Polizeiinspektion Schongau gerichtet werden mit dem Stichwort „Sicherheitswacht Peiting“. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.sicherheitswacht.bayern.de