Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), bei denen ein operativer Eingriff an der Wirbelsäule geplant ist, können bei Spezialisten eine zweite Meinung einholen.
Besonders bei geplanten Operationen im Rückenbereich sind konservative Therapien, wie beispielsweise Krankengymnastik, oftmals eine adäquate Alternative. Aus diesem Grund bietet die LKK ihren Versicherten die Möglichkeit, sich vor einer geplanten Operation an der Wirbelsäule eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. In diesem Verfahren wird ein medizinisches Gutachten erstellt, um festzustellen, ob bei alternativen Behandlungsmethoden eine günstige Prognose besteht, die geplante Rückenoperation zu vermeiden.
Ist eine Operation vermeidbar, kann unter bestimmten Voraussetzungen alternativ die Integrierte Funktionelle Rückenschmerztherapie (FPZ) in Anspruch genommen werden. Ihre Ziele sind, die Muskulatur, welche die Wirbelsäule stabilisiert, zu optimieren und die muskulären Ungleichgewichte zu beseitigen bzw. zu reduzieren – zugunsten einer verbesserten Lebensqualität des Patienten.
Während der gesetzliche Anspruch auf die Zweitmeinung erst noch umgesetzt werden muss, profitieren die LKK-Versicherten schon heute. Die Kosten für das Verfahren sowie für die im Bedarfsfall als Behandlungsalternative angebotene FPZ-Therapie werden vollständig von der LKK übernommen.
Weitere Infos im Internet unter www.svlfg.de > Leistung > Leistungen Krankenversicherung > Leistungen A – Z > Z