Örtliche Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie Selbsthilfekontaktstellen profitieren von den Mitteln aus der sogenannten kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung. Hieran beteiligt sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in diesem Jahr mit rund 461.000 Euro.
Die jährlichen Fördermittel der Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt und betragen in 2014 insgesamt über 42,5 Millionen Euro. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird auf Landes- und Ortsebene durchgeführt. Mehr Informationen hierzu sowie zum Antragsverfahren finden sich online hier:
Deutschlandweit sind rund 3,5 Millionen Menschen in Selbsthilfegruppen organisiert. „Diese Menschen verdienen unsere Hochachtung und Unterstützung“, so Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der SVLFG. In der Gruppe erfahre man, dass man mit seinem Schicksal nicht alleine ist. Auch dies wirke sich positiv auf die Betroffenen und deren Umfeld aus, so Spahn weiter.