Die vor 20 Jahren getroffene Entscheidung des Bundestages, eine gesetzliche Pflegeversicherung einzuführen, bedeutete insbesondere für viele Landwirtsfamilien eine spürbare Entlastung. Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), lobt anlässlich dieses Jubiläums den Beschluss vom 22. April 1994: „Im ländlichen Raum, wo Generationen noch häufig unter einem Dach oder zumindest nah beieinander wohnen, werden die Pflegebedürftigen oft von Familienangehörigen gepflegt. Die Pflegeversicherung sorgt hierbei seit zwei Jahrzehnten für eine deutliche Entlastung der Betroffenen.“
Die landwirtschaftliche Pflegeversicherung, seit 1995 zuständiger Leistungserbringer für pflegebedürftige Versicherte der SVLFG, hat ihr Augenmerk seit einigen Jahren verstärkt auf die pflegenden Angehörigen gerichtet. In der Versichertengemeinschaft der SVLFG werden dreimal so häufig Angehörige gepflegt wie im restlichen Teil der Bevölkerung. Und die, die pflegen, tun dies zusätzlich zu ihren Arbeiten im Betrieb und im Haushalt. Ihre körperlichen, seelischen und sozialen Belastungen sind vielfältig. „Damit die Pflegenden von heute nicht vor der Zeit zu den Pflegebedürftigen von morgen werden, bieten wir ihnen maßgeschneiderte Präventionskurse an“, so Spahn.
Ziel der SVLFG ist es, die körperliche und seelische Gesundheit der Pflegenden zu erhalten. Dazu bietet sie eine Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige an. Diese lernen dort Tipps und Tricks zur Pflege kennen – aber auch, wie sie etwas für sich selbst tun können. Während dieser Woche ist es möglich, den Pflegebedürftigen im Rahmen einer Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung oder im Rahmen der Verhinderungspflege zu Hause von anderen Familienmitgliedern, Nachbarn oder Mitarbeitern ambulanter Dienste versorgen zu lassen.