Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) ist in weiten Teilen am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Ziel der Bundesregierung ist es, die bedarfsgerechte ambulante ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern.
Damit sich mehr junge Ärztinnen und Ärzte für den Beruf des Hausarztes entscheiden, bedarf es einer stärkeren und verlässlicheren Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. Deshalb wird die Anzahl der bundesweit mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von derzeit 5.000 auf 7.500 Stellen erhöht.
Zusätzlich sollen Innovationen in der Versorgung und die Versorgungsforschung durch einen hierfür vorgesehenen Fonds verstärkt gefördert werden. Der Fonds soll in den Jahren 2016 bis 2019 mit jeweils 300 Millionen Euro jährlich ausgestattet werden. Die wichtigsten Neuerungen für Patienten sind:
- Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen,
Servicestellen zur zentralen Terminvergabe bei Fachärzten,
- Soziale Sicherung (Krankenbehandlung, Fahrtkosten, Entgeltfortzahlung) nicht nur für Organ- und Gewebespender, sondern nun auch für Blutspender,
- Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung,
- Fallmanagement bei länger andauernder Krankheit auch bei der Versorgung mit Betriebs- und Haushaltshilfe,
- Beginn des Krankengeldanspruchs am Tag der ärztlichen Feststellung,
- Entlassungsmanagement beim Verlassen eines Krankenhauses oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung,
- Behandlungsprogramme für Rückenleiden und anderen chronischen Krankheiten,
- Flexibilisierung des Therapieangebots und der Wartezeiten bei Psychotherapeuten.
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.