Urlaubszeit ist Reisezeit
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte erhalten gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen. Sie ist daher bei Auslandsreisen immer mitzuführen. Nach Angaben der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist dies für die anstehende Urlaubszeit ebenso zu beachten wie ein ausreichender Impfschutz. Die „European Health Insurance Card“, kurz EHIC, befindet sich auf der Rückseite der neuen Versichertenkarte und dient als Nachweis des Versicherungsschutzes bei Reisen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in Länder, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Verlust der Karte, wird eine provisorische Ersatzbescheinigung ausgegeben. Wichtig: Ein Krankenrücktransport in die Heimat ist über die gesetzliche Krankenversicherung nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsauf¬enthalt ratsam. In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, Andorra, Monaco und San Marino, werden die Kosten für eventuell ärztlich notwendig werdende Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht über¬nommen. Rechtzeitig vor Reisebeginn sollte auch der eigene Impfschutz überprüft werden. Dies gilt insbesondere für Polio, Diphtherie und Tetanus. Auslandsreisende sollten sich unbedingt vorher darüber informieren, welche zusätzlichen Impfungen für das Reiseland empfohlen werden. Weitere Informationen unter www.svlfg.de > Leistungen > Leistungen der Krankenversicherung > Krankenversicherung bei Auslandsreisen. Vollständiger Link: http://www.svlfg.de/40-leistung/leis03_kv/leis0315_auslandskv/index.html