Für das Winterhalbjahr 2020/2021 möchten wir wieder auf die bestehende Räum- und Streupflicht – gemäß der Verordnung des Marktes Peiting vom 04.11.2019 über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter – hinweisen.
Haus- und Grundstücksbesitzer sollten im eigenen Interesse die in dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften beachten.
Ausführlichere Informationen und Hinweise zu diesem Thema sowie zur kostenlosen Splittabgabe finden Sie im Internet unter www.peiting.de/rathaus/buergerservice/downloads oder direkt in unserem Marktbauamt.
Peiting, 30. Oktober 2020
Marktverwaltung Peiting
gez.
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister