Das Betreten schneebedeckter Dächer birgt erhebliche Risiken und kann zu schweren oder tödlichen Unfällen führen.
Im Winter und besonders in schneereichen Regionen, wie in Süddeutschland oder in den Mittelgebirgen, führen schneebedeckte Photovoltaikanlagen häufig zu Ertragsminderungen. Um die Anlagen unfallfrei zu räumen, empfiehlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) folgendes:
Vorweg abwägen, ob sich das Räumen in dieser ohnehin ertragsschwachen Zeit überhaupt lohnt.
Vorrichtungen, die die Photovoltaikanlage durch Stromeinspeisung schneefrei halten, entbehren das Räumen.
Von einem sicheren Arbeitsplatz aus räumen, beispielsweise aus einem sicheren Arbeitskorb am Traktor oder aus einem Hubarbeitskorb heraus oder vom Boden aus. Mit dem geeigneten Werkzeug an einer Teleskopstange werden meistens alle Anlagenbereiche erreicht.
Anlagen auf steil geneigten Dächern müssen in der Regel nicht vom Schnee befreit werden.
Flach geneigte Dächer dürfen nur betreten werden, wenn sie durchtrittssicher sind. Dacheindeckungen, zum Beispiel aus Faserzementwellplatten oder Trapezblechen, sind nicht durchtrittssicher und besonders Lichtplatten sind durch den Schnee nicht zu erkennen. Weiterhin müssen geeignete Absturzsicherungen vorgenommen werden, beispielsweise durch Dachfanggerüste.
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.