Der Markt Peiting, als zuständige Straßenbaubehörde (Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG), hat auf Grundlage der durch den Bau- und Umweltausschuss des Marktes Peiting in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2022 gefassten Beschlüsse, die folgenden Straßen gemäß
Art. 6 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraßen gewidmet.
1.) Bezeichnung: Starenweg
Fl.Nr(n).: 797/5 (Gemarkung Peiting)
Anfangspunkt: Einmündung Unterfeldweg
Endpunkt: Einmündung Drosselstraße
Länge: 0,182 km
2.) Bezeichnung: Unterfeldweg (Verlängerung)
Fl.Nr(n).: 796, 795/8, 795/9 (Gemarkung Peiting)
Anfangspunkt: Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 799
Endpunkt: Einmündung Drosselstraße
Länge: 0,355 km
3.) Bezeichnung: Goldammerweg
Fl.Nr(n).: 798/25, 798/20 (Gemarkung Peiting)
Anfangspunkt: Unterfeldweg bei nordöstlicher Grenze Fl.Nr. 798/23
Endpunkt: Unterfeldweg bei südöstlicher Grenze Fl.Nr. 798/37 und
bei östlicher Grenze Fl.Nr. 798/19
Länge: 0,217 km
4.) Bezeichnung: Stollenweg
Fl.Nr(n).: 2454/9 (Gemarkung Peiting)
Anfangspunkt: Einmündung Bergwerkstraße
Endpunkt: Einmündung Weg im Erlach
Länge: 0,169 km
5.) Bezeichnung: Dekan-Schmölz-Straße (Verlängerung)
Fl.Nr(n).: 375/11, 375/64 (Gemarkung Birkland)
Anfangspunkt: südliche Grenze Fl.Nr. 375/33
Endpunkt: Einmündung Staatsstraße 2014
Länge: 0,178 km
Straßenbaulastträger gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG ist jeweils der Markt Peiting.
Diese Widmungsverfügung (Allgemeinverfügung) gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekanntgegeben (Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG) und wird somit einen Tag nach dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Widmungsverfügung, die Begründung sowie die sonstigen Unterlagen zu den Widmungen können jederzeit, ab Veröffentlichung der Bekanntmachung, im Marktbauamt Peiting, Hauptplatz 4, erstes Obergeschoss, Raum 35 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Die Widmungsunterlagen werden zur Information ebenfalls auf der Homepage des Marktes Peiting (www.peiting.de) zur Verfügung gestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Peiting, 21.12.2022
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister