Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in der Sitzung vom 30.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 l „An der Ringstraße“ beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 19.07.2024 – 21.08.2024 statt. Im Zeitraum vom 11.07.2024 – 14.08.2024 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 l „An der Ringstraße“ umfasst einen Teilbereich der Flurnummer 7729/9, siehe Lageplan. (Grafik)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.
Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 10.09.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30l „An der Ringstraße“ mit Begründung und Textteil, der Umweltbericht für den Bebauungsplan und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 27.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.
Die Unterlagen können im Zeitraum vom 27.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024 auch auf der Homepage des Marktes Peiting (www.peiting.de) eingesehen werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch | Umweltbericht, Bestandssituation mittel bis hoch, da bisher Brachliegende Fläche |
Tiere und Pflanzen | Umweltbericht und Waldeidechsenerfassung v. 10.05.2024 und 06.06.2024, mittlere Wertigkeit des Schutzgutes |
Boden | Umweltbericht, geringe Bedeutung, aktuell brachliegender Eingriffsbereich |
Wasser | Umweltbericht, keine Oberflächengewässer, ggfs. Schichtenwasser vorhanden, |
Luft und Klima | Umweltbericht, aktuell hochwertige lufthygienische Situation, da emissionsarme Nutzungen vorhanden |
Landschaft | Umweltbericht, aktuell Brachfläche, Eingriff wird im direkten Umfeld als mittel bewertet |
Sachgüter | Umweltbericht, keine Bau- oder Bodendenkmäler vorhanden |
Wechselwirkungen | Umweltbericht, Wechselwirkung zwischen Schutzgut Landschaft und Mensch, aufgrund Nähe zur waldbestandenen Hangkante und angrenzenden Wohnsiedlung |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan sowie über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Peiting, 23.09.2024
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister