Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt ihren Versicherten Tipps zum Krankenversicherungsschutz und zu Impfungen bei Auslandsreisen.
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) erhält man innerhalb der Europäischen Union (EU), der Schweiz und des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) medizinisch notwendige Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltslandes. Die Leistungen richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. In einigen Ländern ist eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten festgelegt, die von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) nicht erstattet werden kann. Die Versichertenkarte sollte bei Reisen immer mitgeführt werden.
Wer in Länder reist, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zum Beispiel die Türkei, benötigt einen speziellen Auslandskrankenschein. Dieser kann bis eine Woche vor Reiseantritt telefonisch bei der LKK angefordert werden.
Sollte eine Behandlung als Privatpatient erfolgen, empfiehlt es sich, sämtliche Rechnungen so genau wie möglich spezifiziert ausstellen zu lassen und diese aufzuheben. Die LKK prüft dann, welche Kosten erstattet werden können. Dabei kann möglicherweise ein nicht unerheblicher Eigenanteil beim Versicherten verbleiben.
Kosten für Behandlungen in Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht (zum Beispiel USA, Monaco, Vatikan), können nicht erstattet werden. Außerdem gilt für weltweit alle Staaten, dass auch die Kosten eines Rücktranspotes von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden dürfen. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher immer empfehlenswert.
Die SVLFG rät, sich spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt beim Arzt über eventuell vorgeschriebene oder empfohlene Impfungen zu erkundigen. Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos bei einem Auslandsaufenthalt indiziert sind, übernimmt die LKK, wenn sie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden.
Weitere Details unter: www.svlfg.de > Leistungen > Leistungen der Krankenversicherung > Leistungen A-Z > A > Krankenversicherung bei Auslandsreisen
Vollständiger Link: http://www.svlfg.de/40-leistung/leis03_kv/leis0300_alpha/a_01/04_auslands_kv/index.html

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.