Die Vogelgrippe (H5N8) hat bereits mehrere Bundesländer erreicht. Zwar ist sie nur schwer auf Menschen übertragbar, doch um die Infektionsgefahr gering zu halten und um einer Erkrankung vorzubeugen, gibt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Tipps, wie sich Geflügelhalter und andere Menschen, die direkt mit Geflügel im Kontakt stehen, bei der täglichen Arbeit im virusfreien Bestand schützen können.

Um chronischen Atemwegserkrankungen vorzubeugen, empfiehlt die SVLFG bei Arbeiten mit hoher Staubbelastung, zum Beispiel in der Geflügelhaltung, auch ohne das Auftreten des Vogelgrippevirus folgende Schutzmaßnahmen:

Bei Auftreten der Vogelgrippe müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden:

Arbeitgeberbetrieben kommt eine besondere Verantwortung für die Beschäftigten zu. Der Unternehmer muss nicht nur die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, sondern auch prüfen, dass diese bestimmungsgemäß eingesetzt wird.

Wer mit einem erkrankten Tier, mit dessen Ausscheidungen oder mit virenbehafteten Produkten Kontakt hatte, sollte vorsorglich unbedingt einen Arzt aufsuchen, um den Verdacht einer Infektion sicher ausschließen zu können. Geflügelhalter, in deren Beständen Vogelgrippe nachgewiesen wurde, müssen sich unbedingt an die Anweisungen der Gesundheits- und Veterinärämter halten.

Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen gerne für telefonische Beratungsgespräche zur Verfügung. Weiterführende Hinweise und Informationsmaterial finden Sie im Internet unter www.svlfg.de, Suchbegriff Vogelgrippe.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.