Förderung von Balkonkraftwerken im Markt Peiting
Der Markt Peiting hat eine gemeindliche Förderung zur Beschaffung und Installation von sog. „Balkonkraftwerken“ (Solarmodule mit bis zu 600 Watt Anschlussleistung – Abgabeleistung des Wechselrichters) beschlossen. Balkonkraftwerke werden dabei mit max. 120 EUR (bzw. 2 EUR je 10 Watt Anschlussleistung) gefördert.
Die umfangreichen Regelungen zur Förderung (Zweck und Gegenstand der Förderung, Antragsberechtigte, Fördervoraussetzungen, Förderungsausschlüsse, Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, Antragsverfahren, einzureichende Unterlagen) sind aus der Förderrichtlinie (siehe unten) ersichtlich.
Wir möchten kurz beispielhaft darstellen, welche Maßnahmen und Schritte zum Erhalt der Förderung notwendig wären:
1. Bei Mietern: Schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Errichtung/Inbetriebnahme des Balkonkraftwerkes einholen.
2. Beschaffung eines sog. Balkon-Kraftwerkes mit bis zu 600 Watt Anschlussleistung – Abgabeleistung des Wechselrichters.
Bitte beachten Sie bei der Beschaffung: Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung / Konformitätserkläung des Herstellers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen. Für den Anschluss der steckbaren Stromerzeugungsgeräte ist zwingend ein „Wieland-Stecker“ zu verwenden!
3. Fachgerechte Installation (Wieland-Steckdose) und Inbetriebnahme der Anlage durch einen Fachbetrieb (der Anschluss über einen „Schuko-Stecker“ ist für die Inanspruchnahme der Förderung nicht ausreichend!)
3. Anmeldung des Balkonkraftwerkes beim Netzbetreiber.
4. Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Förderantrages bei der Gemeinde samt folgender Unterlagen:
- bei Mietern die schriftliche Zustimmung des Vermieters
- ggf. denkmalschutzrechtliche Genehmigung (wenn relevant)
- Kopie der Bestätigung der Anmeldung des Gerätes beim Netzbetreiber
- Kopie der Rechnung des Balkonkraftwerkes
- Kopie der Rechnung des ausführenden Fachbetriebes (Wieland-Steckdose)
- Kopie des Nachweises über die Erfüllung der Anforderungen des Gerätes zur Produktsicherheit
- ein Foto des montierten Balkonkraftwerkes.
Der Förderantrag steht Ihnen als ausfüllbares .pdf-Dokument zur Verfügung (siehe unten). Bitte beachten Sie, dass über die Förderanträge auf Grundlage der Förderrichtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Marktes entschieden wird. Derzeit ist eine Förderung von 100 Anlagen geplant. Maßgeblich für die Gewährung der Förderung ist die Reihenfolge des (vollständigen) Antragseinganges. Über den Förderantrag kann erst entschieden werden, wenn alle geforderten Angaben und Nachweise vorliegen, erst dann gilt der Antrag als vollständig eingegangen. Ebenso ist die Entscheidung über den Antrag erst nach dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung 2022 des Marktes Peiting (voraussichtlich im November 2022) möglich. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Sie können den Förderantrag samt Anlagen entweder auf dem Postweg oder per Email (.pdf-Format bzw. jpg/.bmp/.gif für das Bild) an uns leiten (Markt Peiting, Finanzverwaltung, Hauptplatz 2, 86971 Peiting, email: finanzverwaltung@peiting.de).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.