Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt Tipps gegen Lärm am Arbeitsplatz und unterstützt Versicherte bei der Anschaffung von aktivem Gehörschutz.

Lärm macht krank. Er mindert die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit, verschlechtert die Verständigung und Orientierung, verursacht Stress und wird so zu einer ernst zu nehmenden Unfallquelle. Die SVLFG möchte die Aufmerksamkeit für die Lärmproblematik wecken und gibt Tipps, wie es an Arbeitplätzen leiser werden kann.

Maschinenbeispiel Schalldruckpegel
am Bedienerohr
Buschholzhacker ca. 118 dB(A)
Motorkettensäge (groß) ca. 115 dB(A)
Kreissäge ca. 109 dB(A)
Heckenschere ca. 103 dB(A)
Freischneider ca. 100 dB(A)

Arbeitgeber in der Verantwortung
Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter sich vor Lärm schützen. Die Lärmschutzrichtlinie RL 2003/10/EG sieht bereits bei einer Lärmexposition von über 80 dB(A) eine Information und Unterweisung der Beschäftigten und die Bereitstellung von Gehörschutz vor. Noch weitergehende Maßnahmen sind vom Arbeitgeber ab einer Lärmexposition von 85 dB(A) einzuleiten. Darunter fällt unter anderem die Verpflichtung zum Kennzeichnen von Lärmbereichen.

Lärmpegel senken
Besser als Gehörschutz sind technische und organisatorische Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Lärm gar nicht erst entsteht. Manchmal helfen bereits veränderte Arbeitsverfahren, die Geräuschkulisse abzusenken. Die SVLFG rät außerdem, bei Neuanschaffungen auf lärmgeminderte beziehungsweise lärmarme Maschinen und Anlagen zu achten und diesen den Vorzug zu geben. Ein wichtiger Hinweis: Begrenzen Sie die Arbeitszeiten bei lauten Arbeiten, planen Sie längere Pausen und wechseln Sie die Tätigkeiten. Lässt sich trotz aller ergriffenen Maßnahmen der Geräuschpegel nicht auf ein akzeptables Maß senken, ist es besonders wichtig, bei lauten Arbeiten konsequent den passenden Gehörschutz zu tragen.

Innovationen gegen Lärm bei der Arbeit
Kapselgehörschutz und Gehörschutzstöpsel sind bewährte Mittel der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), um Lärm wirksam zu begegnen. Noch immer zu wenig bekannt, aber sehr wirkungsvoll, sind vom Akustiker individuell angepasste Gehörschutzstöpsel – so genannte Otoplastiken. Da sie genau auf den äußeren Gehörgang zugeschnitten sind, sperren Sie Lärm noch besser aus. Sie sind leicht und sehr bequem zu tragen. Das hautverträgliche Material ist gut zu reinigen und langlebig. Durch die Maßanfertigung findet ein optimaler Druckausgleich im Ohr statt. Die Schutzwirkung wird auch durch Kieferbewegungen nicht beeinträchtigt.

Wer Kapselgehörschutz bevorzugt, für den könnte ein beidseitig aktiver Kapselgehörschutz die passende Lösung sein. Die interne Elektronik regelt zu laute Geräusche in Sekundenbruchteilen herab. Gesundheitsschädigender Lärm wird sofort auf das zulässige Maß gedämpft; schwache Geräusche werden verstärkt. So wird ein notwendiger Informationsaustausch mit dem Arbeitskollegen auch mit aufgesetztem Gehörschutz möglich. Der hohe Tragkomfort sowohl des aktiven Kapselgehörschutzes als auch der Otoplastiken sorgt dafür, dass sie auch wirklich eingesetzt werden, wenn es bei der Arbeit zu laut wird.

SVLFG fördert die Anschaffung von Gehörschutz mit Lautstärkenregulierung
Um einen Anreiz für Versicherte zu schaffen, sich einen hochwertigen aktiven Gehörschutz zu kaufen, unterstützt die SVLFG die Anschaffung mit bis zu 100 Euro. Details zu den Fördermodalitäten finden sich auf der Homepage der SVLFG unter dem Suchbegriff „Prämien“.

Auf einen Blick: Tipps für Arbeitgeber – zum eigenen Schutz und zum Schutz ihrer Mitarbeiter vor lärmbedingter Schwerhörigkeit

Mehr Informationen finden Sie im Internet unter www.svlfg.de Suchbegriff „Lärmschutz“.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.