Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 77 „Ehemalige Gemeindekiesgrube“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat am 22.05.2012 in seiner Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 77 „Ehemalige Gemeindekiesgrube“ die südlich des gemeindlichen Bauhofes anschließt, aufzustellen.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 26.07.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, sowie der Entwurf der Begründung und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 23.12.2016 bis einschließlich 26.01.2017 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Schalltechnische Untersuchung, Gutachten über die Sportplatzbeleuchtung
Tiere und Pflanzen Ausführungen in der Begründung
Boden und Wasser Baugrunduntersuchung, Altlastenuntersuchung, Grundwasser Monitoring, Orientierende Untersuchungen . vorläufiger Abschlussbericht zur Altlasten-Entsorgung, Ausführungen in der Begründung
Luft/Klima Zahlen zur lokalen Klimaentwicklung
Kultur- und sonstige Sachgüter Ausführungen in der Begründung
Landschafts- und sonstige Pläne Ausführungen in der Begründung hinsichtlich Regionalplan, Landschaftsplan und Flächennutzungsplan,

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Entwurf Bebauungsplan Nr. 77 „Ehemalige Kiesgrube“

Begründungsentwurf Bebauungsplan Nr. 77 „Ehemalige Kiesgrube“

Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de (siehe oben beigefügte Links zu den jeweiligen PDF-Dokumenten) eingesehen werden.

Peiting, 13.12.2016
gez. Asam
Erster Bürgermeister