Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat am 15.12.2015 in seiner Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 83 „Zwischen Drosselstraße und Unterfeldweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich wurde in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt „Drosselstraße / Teil 1“, wird im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich umfasst als Planungsgebiet den südlichen Bereich des Gesamtgeltungsbereichs und beinhaltet die Flurnummern 797/1, 797/5, 798/8 und einen Teilbereich der FlNr. 798.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 14.06.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, sowie der Entwurf der Begründung und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen liegen vom 01.08.2016 bis einschließlich 01.09.2016 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.