Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat am 17.07.2012 in seiner Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 80 „Zwischen Füssener Straße und Tirolerweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Anwesen Obere Straße 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, Grottenweg 1, 2, Füssener Straße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 12 a, 14, 14 a, die Anwesen Im Joch und Tirolerweg Hausnummern 2, 5, 6, 8, 8 a und 10.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 14.06.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, sowie der Entwurf der Begründung und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 04.07.2016 bis einschließlich 04.08.2016 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.