– Beteiligung der Öffentlichkeit –

Frühzeitiger Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB)

Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat am 19.03.2013 beschlossen den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vollständig zu überabreiten.
Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Narr Rist Türk, Isarstraße 9,
85417 Marzling beauftragt.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.10.2015 dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zugestimmt.

Die Unterlagen (Flächennutzungsplan Planteil, Begründung, Landschaftsplan Planteil, Erläuterungsbericht), aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 26.01.2016 mit 26.02.2016 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Erstes Obergeschoss Raum 30 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Einsicht bereitgehalten. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861 599 43 vereinbart werden.

Die Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Peiting zu finden.

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Äußerungen können während dieser Frist bei der oben genannten Dienststelle vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Marktgemeinderat getroffen.

Markt Peiting, 15.01.2016
Asam
Erster Bürgermeister