Im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01 .2014 wurde im August 2013 jedem Eigentümer bzw. berechtigtem Zustellvertreter eines an die öffentliche Entwässerungsanlage (Kanal) des Marktes Peiting angeschlossenen Grundstückes ein lnfogrundlagenschreiben mit Grundlagenberechnung zugestellt und um Rücksendung eines Antwortformulars gebeten.
Damit die entsprechenden Flächen der Grundstücke/Gebäude korrekt und vollständig der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ab 01 .01 .2014 zugrunde gelegt werden können, möchten wir an die „Rückantwort/Selbstauskunft“ erinnern und hiermit nochmals um baldmöglichste Rücksendung – sofern noch nicht geschehen – des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antwortformulars bitten.
Auch wenn alle Werte der Grundlagenberechnung korrekt sind, bitten wir zur Vervollständigung unserer Unterlagen um entsprechende Ausfüllung und Rücksendung des Formblattes!
Sollte der Markt Peiting bis spätestens 31 .12.2013 keine Rückantwort hierzu erhalten, werden die für die Grundlagenberechnung erfassten Werte unverändert zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr des jeweiligen Grundstückes ab 01 .01 .2014 herangezogen und es wird angenommen, dass keine „Brauchwassernutzung“ (Nutzung von Niederschlagswasser z.B. für Toilettenspülung, etc.) mit Einleitung in die Entwässerungsanlage erfolgt. Auf die bestehende Verpflichtung der Beitrags- und Gebührenschuldner dem Markt Peiting für die Höhe der Schuld maßgeblichen Verhältnisse mitzuteilen bzw. Veränderungen unverzüglich zu melden möchten wir im diesem Zusammenhang ausdrücklich hinweisen.
Für Fragen, die sie zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr haben, steht ihnen Herr Magg im Marktbauamt Peiting, Tel. 08861/59932, gerne zur Verfügung.
Peiting, 06.11.2013
gez.
Asam
Erster Bürgermeister