Bekanntmachung über die Änderung eines Bebauungsplanes

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Peiting hat am 08.03.2023 die 11. Änderung des Bebauungsplanes                        Nr. 2 „Langwand“ als Satzung beschlossen.

Dieser Plan bedurfte keiner Genehmigung.

Der geänderte Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.

Der Plan wird samt seiner Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht im Marktbauamt Peiting, Hauptplatz 4, 1.Stock, 86971 Peiting, Zimmer 30 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bereitgehalten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter  08861 599-43 vereinbart werden.

Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.

Hinweis gemäß § 44 BauGB:

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eine Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber dem Markt Peiting unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens nicht durchzuführen.

 

Markt Peiting

Peiting, 15.03.2023

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: bettina.maesse@peiting.de

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

 

der rechtskräftige Bebauungsplan kann auf der Homepage eingesehen werden:

Markt Peiting/ Rathaus/ Ortsrecht/rechtskräftige Bebauungspläne