Bekanntmachung

über die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Peiting und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 55 b „Zeißlerweg III“
über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 25.09.2012, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 55 b „Zeißlerweg III“ beschlossen. Die beiden Verfahren erfolgen im Parallelverfahren. Das Planungsgebiet umfasst den südlichen Bereich des Zeißlerweges und die Flurnummer 2531/2, 2531/3, 2532 und 2533. Die Größe des gesamten Geltungsbereiches beträgt 36.985,5 m².

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 08.11.2012 bis 10.12.2012 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 25.10.2012 statt.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 14.06.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, der Entwurf des Bebauungsplanes „Zeißlerweg III“ mit Begründung, den Umweltbericht für den Flächennutzungsplan sowie für den Bebauungsplan und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 22.12.2016  bis einschließlich 25.01.2017 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Einhaltung der Immissionsrichtwerte,
Tiere und Pflanzen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriffs – Ausgleichsbilanz
Wasser

 

Gutachten über die Sickerfähigkeit des Bodens,
Boden Bodengutachten vom 02.04.2012
Luft/Klima Zahlen zur lokalen Klimasituation
Landschaft Ausführung in den beiden Umweltberichten
Kultur- und sonstige Sachgüter Keine Kultur- oder Sachgüter bekannt
Nutzung erneuerbare Energien / Energieeinsparung Hinweis auf Landesentwicklungsprogramm Bayern und den Regionalplan der Region 17 Oberland
Landschafts- und sonstige Pläne Flächennutzungsplan des Marktes Peiting
Wechselwirkungen Wechselwirkungen bestehen vor allem zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser. Der anlagenbedingte Versiegelungsgrad beeinflusst die Sickerfähigkeit des Bodens, dies hat wiederum Auswirkungen auf das Bodenwasser und die Grundwasserneubildung. Auch die Schutzgüter Arten, Landschaftsbild und Mensch/Erholung stehen in einem engen Zusammenhang. So bietet eine strukturreiche, gut durchgrünte Landschaft Tieren und Pflanzen bessere Lebensbedingungen, steigert aber auch die Erholungseignung und die Lebensraumqualität in einem Gebiet. Insgesamt ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die genannten Wechselwirkungen zu zusätzlichen Beeinträchtigungen führen, die über das hinausgehen, was bei den einzelnen Schutzgütern beschrieben ist.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de eingesehen werden.

Peiting, 12.12.2016

Asam
Erster Bürgermeister