Inhalt:
Gemäß dem Beschluss des Bau- und Umweltausschusses am 12.09.2023 wird der der Fuß- und Radweg von St.-Florian-Straße bis zur Dekan-Schmölz-Straße als beschränkt öffentlicher Sommerweg gewidmet.
Begründung:
In den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 57 „Östlich der St.-Florian-Str.“ und Nr. 21 „Südlich der Hofener Str.“ ist die darin bezeichnete Verkehrsfläche als Fuß- und Radweg zwischenzeitlich hergestellt und vermessen. Der Markt Peiting ist Eigentümer der betroffenen Grundstücksfläche (FlNr. 375/18). Der Fuß- und Radweg ist nunmehr nach Art. 6 i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung öffentlich zu widmen.
Bei diesem Fuß- und Radweg handelt es sich um einen beschränkt öffentlichen Weg, der den Fußgängern innerhalb der geschlossenen Ortslage als Sommerweg (01.05. bis 01.11.) dient.
Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes ist der Markt Peiting (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG).
- Straßenbeschreibung
Straße: | Fuß- und Radweg von St.Florian-Straße bis zur Dekan-Schmölz-Straße |
Stadt/Gemeinde: | Peiting (Gemarkung Birkland) |
Landkreis: | Weilheim-Schongau |
Widmungsbeschränkung: | Sommerweg |
Flurnummern: | 375/18 (Gemarkung Birkland) |
Anfangspunkt: | Einmündung Wendehammer der St.Florian-Straße (FlNr. 375/25) |
Endpunkt: | Einmündung Dekan-Schmölz-Straße zwischen den Flnr. 375/31 und 375/32 |
Länge: | 0,065 km |
Baulastträger: | Markt Peiting gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG |
- Verfügung
Der unter 1. bezeichnete neu gebaute Fuß- und Radweg ist als beschränkt öffentlicher Fuß- und Radweg (Sommerweg) zu widmen.
- Wirksamwerden
Die Widmung gilt gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG am 02.09.2024 als bekannt gegeben und ist damit wirksam.
- Bekanntmachungsnachweise
Ausgehängt am:
02.09.2024 |
Abgenommen am:
02.10.2024 |
Veröffentlichung auf Homepage:
02.09.2024 |
Ende Veröffentlichung Homepage
02.10.2024 |
Weitere Bekanntmachungen:
Auslage im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 31 während der allgemeinen Dienststunden. Zur Einsicht bitte Termin vereinbaren Telefon: 08861/599-56 (Auslegungsraum befindet sich im 1. OG und ist nicht barrierefrei!) |
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Peiting, 02.09.2024
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 200543 80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30 80335 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
(Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.