Der Marktgemeinderat Peiting hat in seiner Sitzung am 15.07.2014, die Zulässigkeit des am 24.06.2014 eingereichten Bürgerbegehrens „Ein Herz für Peitings Ortskern“ festgestellt.

Insgesamt wurden für das Bürgerbegehren 1.036 gültige Eintragungen und 183 ungültige Eintragungen vorgenommen.

Die Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet dabei wie folgt:

„Sind Sie dafür, dass der Markt Peiting im Rahmen und in Wahrnehmung seiner Planungshoheit die bauplanerischen Vorschläge der Arbeitsgruppe Ortsentwicklung, die den sog. übertragenen Wirkungskreis der StVO nicht berühren, umsetzt (bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung an Schongauer Straße und Poststraße, geschwindigkeitsreduzierende Aufpflasterung des Einfahrtsbereiches von Schongauer Straße in den Hauptplatz, geschwindigkeitsreduzierende Aufpflasterungsmaßnahmen im Kreuzungsbereich Meierstraße-Ammergauer Straße)?“