Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat am 30.05.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 73 „Bahnhof Ost Teil 1“, der als Planungsgebiet die Fläche des ehemaligen Bundeswehrgeländes sowie einen Teilbereich der Bahnhofstraße beinhaltet, aufzustellen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Trägerbeteiligung wurde der Plan, sowie die Begründung und der Textteil nochmals überarbeitet
Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2017 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der Entwurf der Begründung und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen liegen vom 02.02.2018 bis einschließlich 02.03.2018 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.
Während der erneuten Auslegungsfrist kann jedermann lediglich Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de eingesehen werden.
Peiting, 24.01.2018
Michael Asam
Erster Bürgermeister