Der Marktgemeinderat Peiting hat in seiner Sitzung am 11.06.2013, im Zusammenhang mit der künftigen Einführung der sog. „gesplitteten Abwassergebühr (Niederschlagswassergebühr)“, den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Peiting (BGS-EWS) beschlossen.

Diese Satzung tritt ab 01.01.2014 in Kraft.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Peiting (BGS-EWS)