Bekanntmachung
über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Peiting sowie die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Solarpark Kiesgrube Stich und Schäller“

Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 26.04.2022 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Solarpark Kiesgrube Stich und Schäller“ beschlossen. Die beiden Verfahren erfolgen im Parallelverfahren. Das Planungsgebiet umfasst die Flurnummer Teil A: 2383 Tlfl.; 2384-1; 2384-2 Tlfl. und Teil B: 2386 Tlfl.; 2386-2 T; 2387 Tlfl. der Gemarkung Peiting.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 10.11.2022 – 12.12.2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 28.10.2022 statt.

Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 24.01.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Kiesgrube Stich und Schäller“ mit Begründung und Textteil, der Umweltbericht für den Flächennutzungsplan sowie für den Bebauungsplan und die nach Einschätzung der Marktgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 08.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.

Die Unterlagen können im Zeitraum vom 08.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 auch auf der Homepage des Marktes Peiting (www.peiting.de) eingesehen werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch, Kultur- und Sachgüter Die Errichtung der Photovoltaikanlage wirkt sich nur geringfügig auf die Belange des Menschen und Sachgüter aus (siehe Umwelbericht)
Schutzgut Pflanzen und Tiere Es gibt eine Betroffenheit von Gelbbauchunke und Zauneidechse. Angesichts der künftigen extensiven landwirtschaftlichen Nutzung innerhalb der Solarfelder kommt es zu einer Verbesserung der Lebensraumverhältnisse durch die

geplante Nutzung. Für die betroffenen Arten werden entsprechende vorgezogene Maßnahmen ergriffen.

Landschaft Das Landschaftsbild wird aufgrund des Vorhabens verändert, die landschaftliche Prägung tritt zurück (Umweltbericht)
Boden Das Schutzgut Boden hat keine besondere Schutzfunktion; es handelt sich weitgehend um bindige Auffüllungen.
Wasser Das Schutzgut Wasser ist durch das Vorhaben in sehr geringem Maße betroffen. Die Grundwasserneubildung ist durch die Auffüllungen ohnehin schon stark eingeschränkt.
Klima und Luft Der Betrieb der Photovoltaikanlage ist emissionsfrei
Wechselwirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

 

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu geänderten und/oder ergänzten Teilen abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan sowie über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Für Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Peiting, 28.02.2023

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

Kontakt

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: Bettina.Maesse@peiting.de

Auslegungsunterlagen (08.03.2023 - 11.04.2023)

FNP Planteil FNP Begründung Bebauungsplan Planteil Bebauungsplan Begründung Umweltbericht Spezielle artenrechtliche Prüfung Ausgleichsmaßnahmen