Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in der Sitzung vom 22.03.2022 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Freiflächenphotovoltaik Köpfinger Wiese“ beschlossen.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, die Voraussetzung für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung zu schaffen
Wesentliche Auswirkungen sind:
- Geringfügige Auswirkungen auf Natur und Landschaft, welche im Rahmen von erarbeiteten Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden
Die beiden Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) erfolgen im Parallel- und Regelverfahren.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 08.09.2023 bis 09.10.2023 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Erstes Obergeschoss Raum 30 zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht bereitgehalten. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar.
Für eine Einsichtnahme der Unterlagen bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung unter 08861 599-43.
Ab dem 08.09.2023 können die Planungsunterlagen auch auf der der Homepage des Marktes Peiting unter www.peiting.de eingesehen werden
Äußerungen können während der genannten Frist bei der oben genannten Dienststelle vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Marktgemeinderat des Marktes Peiting getroffen.
Peiting, 31.08.2023
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister