Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Peiting hat am 18.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 76 „Östlich der St.-Florian-Straße/3. Bauabschnitt“ wie folgt zu ändern.
- Ziffer 2.1 Abs. 3 der „textliche Festsetzungen“ wird wie folgt ersetzt:
„Entlang der Verkehrsflächen sind Einfriedungen nur als sockellose Zäune (Material: Holz, Alu, Metall) mit einem Bodenabstand von mind. 10 cm und mit einer Höhe von maximal 1,2 m zulässig, gemessen ab Oberkante der angrenzenden Verkehrsfläche. Zwischen den Grundstücken sind zusätzlich auch Maschendrahtzäune ohne Sockel mit einer Höhe von maximal 1,2 m zulässig.“
Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt beim Marktbauamt, Hauptplatz 4, erstes Obergeschoss Raum 30 vom 12.09.2023 bis einschließlich 12.10.2023 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 08861 599-48 vereinbart werden.
Die Unterlagen können im oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage des Marktes Peiting unter www.peiting.de eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Peiting
Peiting, 04.09.2023
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister