Bekanntmachung
über die Änderung eines Bebauungsplanes
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Peiting hat am 08.03.2023 die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „An der Wanderhofstraße“ als Satzung beschlossen.
Dieser Plan bedurfte keiner Genehmigung.
Der geänderte Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.
Der Plan wird samt seiner Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht im Marktbauamt Peiting, Hauptplatz 4, 1.Stock, 86971 Peiting, Zimmer 30 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bereitgehalten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 08861 599-56 vereinbart werden.
Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.
Hinweis gemäß § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden
wenn sie nicht innerhalb eine Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber dem Markt Peiting unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens nicht durchzuführen.
Markt Peiting
Peiting, 15.03.2023
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG
Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de
der rechtskräftige Bebauungsplan kann auf der Homepage eingesehen werden:
Markt Peiting/ Rathaus/ Ortsrecht/rechtskräftige Bebauungspläne