Bekanntmachung  Bauleitplanverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit –

Öffentliche Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Peiting hat am 08.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 24 „östlich der Sandgrubenstraße“ wie folgt zu ändern:

  1. Im bisherigen Planteil werden die festgesetzten Geschossflächenzahlen ersatzlos gestrichen.

            Die Nr. 7 der Festsetzungen durch Planzeichen wird gestrichen.

  1. Die Ziffer 2.1 unter B) Festsetzung durch Text wird wie folgt ersetzt:

            „Für das Allgemeine Wohngebiet wird die höchstzulässige Geschoßfläche innerhalb

            der Bauräume wie folgt festgesetzt:

             Hausgruppen:             Reihenendhaus          240 m²

                                                Reihenmittelhaus       150 m²

            Doppelhäuser:            250 m²

            Einzelhäuser:              300 m²

             Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4 festgesetzt.

            In den zu errichtenden Gebäuden sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt beim Marktbauamt, Hauptplatz 4,

erstes Obergeschoss Raum 30 vom 23.03.2023 bis einschließlich 24.04.2023 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 08861 599-43 vereinbart werden.

Die Unterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Homepage des Marktes Peiting unter www.peiting.de einzusehen.

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Peiting

Peiting, 15.03.2023

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 

Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG

Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de

 

Auslageunterlagen

Nr. 24 Satzungsentwurf Nr. 24 Begründung Nr. 24 Datenschutzhinweise