Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Östlich der Schongauer Straße“ beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Die Durchführung einer Umweltprüfung entfällt.
Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, sowie der Entwurf der Begründung liegt vom 19.05.2023 bis einschließlich 20.06.2023 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Stellungnahmen verfügbar:
- Begründung
- Schalltechnische Untersuchung
- Baugrundgutachten
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen können während des Auslegunzeitraumes auch auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt
Peiting, 11.05.2023
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister