Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat am 25.07.2023 die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 93 „Östlich der Schongauer Straße“
als Satzung beschlossen.
Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat am 25.07.2023 die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 93 „Östlich der Schongauer Straße“
als Satzung beschlossen.
Dieser Plan bedurfte keiner Genehmigung.
Der geänderte Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.
Der Plan wird samt seiner Begründung und Anlagen vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht im Marktbauamt Peiting, Hauptplatz 4, 1.Stock, 86971 Peiting, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bereitgehalten. Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 599 56).
Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Markt Peiting
Peiting, 30.08.2023
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Markt Peiting
Bauverwaltung
Hauptplatz 4 – 1. OG
Frau Bettina Maeße
Telefon: 08861/599-43
E-Mail: bettina.maesse@peiting.de
Frau Sabine Baar
Telefon: 08861/599-56
E-Mail: sabine.baar@peiting.de