Der Marktgemeinderat des Marktes Peiting hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Zwischen Eiselenweg und Peitnachtal“ beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Die Durchführung einer Umweltprüfung entfällt.
Der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 10.09.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf, sowie der Entwurf der Begründung liegt vom 30.09.2024 bis einschließlich 31.10.2024 im Marktbauamt, Hauptplatz 4, Zimmer 30 während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Auslegungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss und ist nicht barrierefrei erreichbar. Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 08861/599-43 vereinbart werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Stellungnahmen verfügbar:
- Begründung
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen können während des Auslegunzeitraumes auch auf der Homepage der Marktgemeinde Peiting unter www.peiting.de eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt
Peiting, 27.09.2024
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister