Volksbegehren “Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 22. Oktober 2012 entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des beantragten Volksbegehrens „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“ (Kurzbezeichnung: „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“) gegeben sind. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren beginnt am Donnerstag, den 17. Januar 2013 und endet am Mittwoch, den 30. Januar 2013. Es bestehen folgen mehr lesen …

